Elisabeth-Selbert Schule Hameln

Berufsschule Friseur/Friseurin

"Friseur sein" bedeutet mehr als jemand zu sein, der nur Haare schneidet. Kunden erwarten vom Friseur Dienstleistungen. Das sind persönliche Beratungen, die Pflege der Haut und der Haare, ein modisches Styling und Verwöhnerlebnisse. Neben den handwerklichen Fähigkeiten müssen Friseure auch über verschiedene Behandlungsmittel für Haar und Haut Bescheid wissen.

Inhalte und Ziele (Rahmenrichtlinien)
Neben den allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch, Englisch, Politik, Religion und Sport werden folgende Lernfelder unterrichtet:


Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Friseur/Friseurin

Lernfelder

Zeitrichtwerte in Unterrichtsstunden

Nr.

 

1. Jahr

2. Jahr

3. Jahr

1

In Ausbildung und Beruf orientieren

60

 

 

2

Kunden empfangen und betreuen

40

 

 

3

Haare und Kopfhaut pflegen

80

 

 

4

Frisuren empfehlen

80

 

 

5

Haare schneiden

60

 

 

6

Frisuren erstellen

 

60

 

7

Haare dauerhaft umformen

 

60

 

8

Haare tönen

 

80

 

9

Haare färben und blondieren

 

80

 

10

Hände und Nägel pflegen und gestalten

 

 

40

11

Haut dekorativ gestalten

 

 

80

12

Betriebliche Prozesse mitgestalten

 

 

80

13

Komplexe Friseurdienstleistungen durchführen

 

 

80

 

Summen: insgesamt 880 Stunden

 

320

 

280

 

280



Zusatzqualifikationen
In jeder Ausbildung der Abteilung Körperpflege werden die Schülerinnen und Schüler in bestimmten Kompetenzen, die für ihre weitere Arbeitstätigkeit nützlich sein können, qualifiziert:
Klipperts Haus des Lernens

  • Methodentraining: Die Schülerinnen lernen verschiedene Methoden des Lernens kennen, sie lernen "das Lernen lernen".
  • Teamtraining: Hierbei wird die Klasse zum Zusammenhalt und zur gemeinsamen Lösung von Problemstellungen motiviert.
  • EVA-Training: Das "Eigen- Verantwortliche- Arbeiten" steht bei diesem Trainingsbaustein im Vordergrund. Hier werden den Schülerinnen und Schülern Anleitungen zum Prüfungslernen vermittelt.
  • Kommunikationstraining: Hierbei werden verschiedene Aufgaben zusammen gelöst, das Augenmerk liegt hier auf der Verbesserung der Kommunikation untereinander.


In der Ausbildung im Dualen System folgt die "gestreckte" Gesellenprüfung zur Friseurin / zum Friseur.
Die gestreckte Gesellenprüfung: Teil 1 der Gesellenprüfung findet nach 1,5 Jahren statt und fließt mit 25 Prozent in die Gesellenprüfung ein. Die Prüfung Teil 2 am Ende des 3. Ausbildungsjahres zählt somit 75 Prozent.
2. Die Spezialisierung im dritten Ausbildungsjahr: Sie bedeutet, dass ein Azubi sich zu Beginn seiner Ausbildung eine Wahlqualifikationseinheit aussuchen muss, welche dann in die Gesellenprüfung einfließt.

    Die fünf Module sind:
    1. Pflegende Kosmetik/Visagistik
    2. Langhaarfrisuren
    3. Nageldesign/-modellage
    4. Haarersatz
    5. Coloration

Gleichzeitig kann man den Sekundarabschluss I / Realschulabschluss erreichen oder bei besonderer Leistung den Erweiterten Sek. I / Realschulabschluss.

Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für den Besuch der Berufsschule ist ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag mit einem geeigneten Friseurbetrieb.

Dauer und Gliederung der Ausbildung
Die Ausbildung im dualen System dauert drei Jahre.
Im ersten Jahr absolvieren die Schülerinnen und Schüler an zwei Tagen in der Woche das Berufsgrundbildungsjahr. An dieses erste Jahr schließen die beiden Fachstufen mit je einem Berufsschultag in der Woche an.

Ihre Ansprechpartnerin:
Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Hanel
Tel. 05151/9378-89 oder 05151/9378-0 zur Verfügung.
y.hanel@ess-hameln.de
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