Fachschule Sozialpädagogik (FSP)
Standort:
Langer Wall 2
31785 Hameln
Tel.: 0 51 51/93 78 -0
Fax: 0 51 51/93 78-50
Ihre Ansprechpartner/in:
Abteilung Sozialpädagogik
Susanne Hoffmann
Langer Wall 2
31785 Hameln
Tel.: 05151/9378-0
E-Mail: s.hoffmann@ess-hameln.de
Aufnahmevoraussetzungen:
- In die Fachschule Sozialpädagogik kann aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I Realschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand und
- die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent" oder eine andere gleichwertige Berufsausbildung nachweist.
Im Abschlusszeugnis der Berufsfachschule Sozialassistent muß ein Notendurchschnitt von 3,0 nachgewiesen werden, wobei im Fach Deutsch/Kommunikation, in den berufsspezifischen Fächern, dem Fach Praxis und Fachpraxis, jeweils mindestens befriedigende Leistungen erbracht werden müssen.
Ziele:
Die Ausbildung an der Fachschule Sozialpädagogik soll die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, als Erzieherin und Erzieher den vielfältigen Anforderungen in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern und Einrichtungen selbständig und verantwortlich gerecht zu werden.
Ziel ist also der Erwerb von Fach-, Human- und Sozial- sowie Methodenkompetenz, d.h. eine berufliche Handlungskompetenz, die durch ganzheitliche und weitestgehend selbstgesteuerte Lernprozesse erreicht werden soll.
Praktische Ausbildung:
Während des Bildungsganges wird eine praktische Ausbildung in zwei geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen mit verschiedenen Arbeitsfeldern durchgeführt. Die praktische Ausbildung wird von Lehrkräften der Fachschule Sozialpädagogik betreut.
Die Dauer der praktischen Ausbildung beträgt an der Fachschule Sozialpädagogik mit Vollzeitunterricht 20 Wochen.
Nach Abschluss der praktischen Ausbildung haben die Schülerinnen und Schüler der Schule einen Bericht über ihre Tätigkeit und eine Bescheinigung der Einrichtung über die ordnungsgemäße Durchführung der praktischen Ausbildung einzureichen.
Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den betreuenden Lehrkräften -nach Rücksprache mit den Fachlehrkräften der Einrichtung- bewertet und in eine Note im Fach "Praxis-Sozialpädagogik" zusammengefaßt.
Dauer:
2 Jahre
Abschlüsse und Berechtigungen:
- Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung an der Fachschule Sozialpädagogik wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung "staatlich anerkannte Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher" zu führen.
- Sie/er kann in sozialpädagogischen Einrichtungen wie Kindergarten / Kindertagesstätte / Kinderhort / Kindererholungsheim / Kinder- und Jugendwohnheim / Kinder- und Jugenddorf / Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen tätig sein.
- Mit der Abschlussprüfung an der zweijährigen Fachschule-Sozialpädagogik wird die Fachhochschulreife erworben.
Stundentafel der zweijährigen Fachschule Sozialpädagogik
| Fächer | Stunden |
| Berufsübergreifender Lernbereich | 15 |
| Deutsch / Kommunikation |
| Fremdsprache / Kommunikation |
| Politik |
| Naturwissenschaft |
| Mathematik |
| Berufsbezogener Lernbereich - Theorie | 45 |
Berufsrolle und Konzeption
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Zielgruppenorientierte Arbeitsprozesse
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Sozialpädagogische Beziehungsgestaltung
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| Sozialpädagogische Bildungsarbeit |
| Religion |
| Optionale Lernangebote |
| Berufsbezogener Lernbereich - Praxis | 20
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* Im Rahmen der Optionalen Lernangebote bietet die Fachschule Sozialpädagogik vier Ergänzungsqualifikationen an und zwar
Kleinkindspädagogik
Sprachförderung
Szenisches Spiel
Bewegungserziehung.
In der Klasse 1 der Fachschulausbildung wird darüber hinaus verbindlich eine mehrtägige Klassenfahrt zur "Erlebnispädagogik" durchgeführt. Die Schülerinnen und Schüler erwerben dadurch eine zusätzliche Qualifikation, die mit einer Bescheinigung dokumentiert wird.
Innerhalb des Ausbildungsganges werden den Schülerinnen und Schülern durch Tagesfahrten/Studienfahrten Einblicke in besondere sozialpädagogische Institutionen und Arbeitsfelder gegeben. Projektarbeit verstärkt die Zusammenarbeit mit verschiedenen Einrichtungen im Landkreis Hameln-Pyrmont.
Während der Ausbildung ist das Arbeiten mit dem PC eine Selbstverständlichkeit.
Zum Anmeldeformular
Nachweis eines ausreichenden Immunschutzes nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung)
